K2 - Café I Bistro ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://ka-zwei.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webiste ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit umfassen bereits mehrere wichtige Punkte. Dazu gehören: funktionierende Skip-Links für die Tastaturnavigation, Alt-Texte bei Bildern und eine klare sowie logische Überschriftenstruktur. Die Farbkontraste entsprechen größtenteils den empfohlenen Standards, und stellen daher einen Kontrastregler zur Verfügung. Darüber hinaus sind Tastaturnavigation, die Vermeidung von zeitlichen Begrenzungen und flackernden Inhalten sowie die Kompatibilität mit Screenreadern wichtige Bestandteile unserer Barrierefreiheitsmaßnahmen.
Es gibt noch Bereiche, die verbessert werden müssen. So schränkt der Einsatz eines Ankers bei einem Menüpunkt die vollständige Klarheit der Seitentitel etwas ein. Auch könnten die Alt-Texte bei manchen Bildern aussagekräftiger gestaltet werden. An einigen Stellen ist das Farbkontrastverhältnis noch nicht optimal, und die eingesetzten PDF-Dokumente sind bisher nicht barrierefrei, sodass sie von Screenreader-Benutzern nur eingeschränkt genutzt werden können.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Punkte zu verbessern und die Zugänglichkeit sowie Benutzerfreundlichkeit unserer Website weiter zu optimieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Juli 2025 erstellt.
Die Erklärung entstand auf Basis einer eigenen Bewertung. Sie beruht auf einer Selbstanalyse sowie auf Tests mit unterschiedlichen Werkzeugen und Tools, darunter:
- WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (wave.webaim.org) - Web Developer Toolbar - Screenreader VoiceOver (Mac/iOS)
Diese Erklärung wurde zuletzt im Juli 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Falls Ihnen beim Besuch dieser er Website Hindernisse auffallen, die die Nutzung erschweren, oder wenn Sie feststellen, dass die Seite nicht alle Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber per E-Mail informieren: hello@ka-zwei.at
Bitte schildern Sie das Problem so genau wie möglich und fügen Sie die URL der betreffenden Seite hinzu.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Besuchen Sie uns in Langenstein und genießen Sie Frühstück, Mittagsmenüs, Snacks sowie hausgemachte Kuchen und Torten. Entspannen Sie in unserem gemütlichen Lokal oder feiern Sie besondere Anlässe bei uns. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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